Donnerstag, 1. April 2021

Blickpunkt April 2021

Das neue Parkplatzreglement

Man könnte meinen, dass ein neues Parkplatzreglement eine Veränderung ist, die von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird. Die Gemeinde Horw hat in dieser Hinsicht viele eines Besseren belehrt, denn der Weg des neuen Parkplatzreglementes war lang und hürdenreich.

Aber das Parkplatzreglement ist auch gleichzeitig ein Zeichen, dass der Dialog in der Horwer Politik hochgehalten wird. Betroffene aus allen Lagern konnten Stellung zum Reglement nehmen und auch aktiv daran mitarbeiten. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Es ist ausgewogen, Standort-orientiert und den aktuellen Umständen angepasst! Aus diesen Gründen hat auch das Komitee «für genügend Parkplätze im Eigenheim» beschlossen, seine Gemeindeinitiative nicht mehr zu verfolgen.

 

Legislaturprogramm

Mit dem neuen Legislaturprogramm 2020 – 2024 hat sich die Gemeinde Horw einiges vorgenommen. Im neuen Programm gibt es verschiedene Ziele, unter anderem zu Verkehr, Ortsplanung oder Bildung. Die GLP unterstützt dieses Programm, denn es bietet einerseits eine fundierte Grundlage für eine vorausschauende Planung, andererseits eröffnet es auch Spielraum, um individuelle Anliegen und einzelne Schwierigkeiten zu berücksichtigen.

 

Fuss- und Veloverkehr

Ein Trend, der schon lange zu beobachten ist und durch Corona noch verstärkt wurde: Immer öfters wird für den Weg zur Schule, Campus, Arbeitsstelle oder in der Freizeit zum Vergnügen das Fahrrad benutzt. Dennoch gibt es in Horw noch einige Stellen, die mit dem Velo ungemütlich zum Fahren sind. Enge Passagen oder unklare Verhältnisse, die zu gefährlichen Situationen führen, gibt es immer noch.

Um die Sicherheit im Langsamverkehr zu erhöhen, braucht es eine langfristige Strategie, da kurzfristige Massnahmen oft teuer sind, aber nur kleine Veränderungen mit sich bringen. Der Richtplan zum Fuss- und Veloverkehr bietet die Möglichkeit für mehr Sicherheit und Attraktivität fürs Velofahren, wovon die gesamte Gemeinde nur profitieren kann!

Im neuen Richtplan müssen aber auch dringen die Anliegen der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt werden. Beispiel dafür ist die geplante Veloverbindung am Wegmattring. Diese neue Unterführung ist zwar eine gewünschte Ergänzung zum Gesamtkonzept zum Langsamverkehr in der Gemeinde Horw. Dennoch bedeutet die aktuell geplante Unterführung insbesondere für die Anwohnerinnen und Anwohner weniger Sicherheit! Hier braucht es noch Anpassungen.